Nutzungsbedingungen
1. Allgemeines
- 1.1 Die Waldspielgruppe Schnäggebandi wird vom Verein „Waldspielgruppe Schäggebandi“ organisiert und durchgeführt.
- 1.2 Diese AGBs gelten ergänzend zur Satzung des Vereins.
2. Anmeldung und Plätze
- 3.1 Die Anmeldung zur Waldspielgruppe erfolgt schriftlich und ist verbindlich.
- 3.2 Die Plätze in der Waldspielgruppe sind begrenzt, um jedem Kind individuelle Aufmerksamkeit zu gewährleisten.
- 3.3 Kinder aus Zell und Umgebung haben Vorrang, jedoch sind auch Anmeldungen von Familien aus anderen Regionen herzlich willkommen.
3. Beiträge und Zahlungsbedingungen
- 4.1 Die Teilnahmegebühr beträgt CHF 290 pro Kind und Quartal.
- 4.2 Der Beitrag ist jeweils bis zum ersten Spielgruppentermin des neuen Quartals zu entrichten.
- 4.3 Bei nicht fristgerechter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, den Platz an ein anderes Kind zu vergeben.
- 4.4 Zusätzlich zur Teilnahmegebühr kann ein jährlicher Vereinsmitgliedsbeitrag erhoben werden. Dieser wird in der Satzung des Vereins geregelt.
5. Teilnahme und Absenz
- 5.1 Kinder können nur teilnehmen, wenn sie gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind.
- 5.2 Abwesenheiten sind frühzeitig zu melden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Beiträge bei verpassten Terminen.
6. Kleidung und Ausrüstung
- 6.1 Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind wetterangepasste Kleidung trägt und die erforderlichen Gegenstände (siehe Infoseite) mitbringt.
- 6.2 Bei fehlender Ausrüstung behalten wir uns vor, die Teilnahme des Kindes an bestimmten Aktivitäten einzuschränken.
7. Sicherheit und Verhalten
- 7.1 Die Sicherheit der Kinder hat höchste Priorität. Eltern verpflichten sich, die im Verhaltenskodex beschriebenen Regeln mit ihrem Kind zu besprechen.
- 7.2 Kinder sind verpflichtet, den Anweisungen der Betreuer zu folgen, um sich selbst und andere nicht zu gefährden.
- 7.3 Eltern haften für Schäden, die durch ihr Kind verursacht werden.
8. Haftung und Versicherung
- 8.1 Der Verein schließt eine Haftpflichtversicherung für alle Aktivitäten der Waldspielgruppe ab.
- 8.2 Eltern sind verpflichtet, für eine private Unfallversicherung ihres Kindes zu sorgen.
- 8.3 Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände der Kinder wird keine Haftung übernommen.
9. Kündigung und Austritt
- 9.1 Eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist schriftlich bis spätestens vier Wochen vor Ende des Quartals einzureichen.
- 9.2 Bei verspäteter Kündigung ist der Quartalsbeitrag dennoch zu zahlen.
10. Änderungen und Absagen
- 10.1 Die Waldspielgruppe behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Unwetter, Krankheit der Betreuer) Termine kurzfristig abzusagen.
- 10.2 Eltern werden in solchen Fällen so früh wie möglich informiert.
11. Datenschutz
- 11.1 Persönliche Daten der Eltern und Kinder werden vertraulich behandelt und ausschließlich für interne Zwecke des Vereins verwendet.
- 11.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne vorherige Zustimmung.
12. Schlussbestimmungen
- 12.1 Mit der Anmeldung zur Waldspielgruppe akzeptieren Eltern diese AGBs in vollem Umfang.
- 12.2 Änderungen der AGBs werden den Eltern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
- 12.3 Gerichtsstand ist Zell, Schweiz.
